Allgemeine Geschäftsbedingungen von AUTOMOBI BV

1. ALLGEMEINES 

1.1. Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe die folgende Bedeutung haben: 

  • 1.1.1.  „AUTOMOBI” bezeichnet die BV AUTOMOBI, Gesellschaft nach belgischem Recht, mit Sitz in 2280 Grobbendonk, Herentalse steenweg 77A und mit Unternehmensnummer 0897.130.234;
  • 1.1.2.  „Auftraggeber/Käufer": jede Person, die AUTOMOBI gegenüber als potenzieller Käufer, Käufer oder Auftraggeber auftritt oder auf eine beliebige andere Weise ein Rechtsverhältnis mit AUTOMOBI eingeht.
  • 1.1.3.  „Benutzer”: jede Person, die sich direkt oder indirekt auf die Website von  begibt;
  • 1.1.4.  Website: www.automobi.be

1.2.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von AUTOMOBI und für jeden zustande gekommenen Vertrag (siehe 2.5) zwischen AUTOMOBI und seinem Auftraggeber/Käufer. Sie gelten zudem für alle anderen Transaktionen, Rechtshandlungen, Dienstleistungen, Leistungen, Korrespondenz sowie die Nutzung der Website.

1.3.  Durch die Bestellung der Waren/Dienstleistungen von AUTOMOBI oder durch die Entgegennahme der Waren/Dienstleistungen von AUTOMOBI bestätigt der Auftraggeber/Käufer, dass er: (1) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen hat; (2) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen integral annimmt; (3) dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen integralen Bestandteil des zustande gekommenen Vertrags darstellt.

1.4.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTOMOBI haben Vorrang gegenüber den eventuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Käufers, die somit ausgeschlossen werden, und zwar ungeachtet des Datums der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber/Käufer. Der Auftraggeber/Käufer erklärt, dass AUTOMBI die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Käufers hierfür nicht ausdrücklich anfechten muss.

1.5.  Wenn sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, hat dies keinen Einfluss auf die restlichen Bedingungen, die gegebenenfalls in Kraft bleiben. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der Absicht und der Tragweite der ungültigen Bestimmung möglichst gut entspricht.

1.6.  AUTOMOBI hat stets das Recht, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Diese eventuellen Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge. Änderungen treten einen Monat nach der Veröffentlichung mittels einer schriftlichen Mitteilung oder durch Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Wenn der Auftraggeber/Käufer die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, muss er diese innerhalb von 10 Werktagen nach dem Eingang der abgeänderten Version per Einschreiben bestreiten. Nach dem oben genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber/Käufer die Änderungen (implizit) akzeptiert hat.

1.7.  Bei Widersprüchen zwischen der niederländischsprachigen Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTOMOBI und niederländischsprachige Version Vorrang. 

2. KONSENS 

2.1.  AUTOMOBI bietet seine Waren durch Übermittlung von Angeboten an potenzielle Auftraggeber/Käufer an.

2.2.  Sobald der Auftraggeber/Käufer angibt, ein Fahrzeug kaufen zu wollen, übermittelt AUTOMOBI eine Pro-forma-Rechnung. Das Versenden der Pro-forma-Rechnung wird als Annahme des Auftrags des Auftraggebers/Käufers durch AUTOMOBI betrachtet.

2.3.  Die auf der Pro-forma-Rechnung angegebenen Preise gelten - außer im Fall einer ausdrücklich anderslautenden Angabe oder Vereinbarung - zuzüglich MwSt. und anderen aktuellen oder zukünftigen Abgaben / Steuern, die möglicherweise für die Waren Anwendung finden.

2.4.  Der Preis der Pro-forma-Rechnung beinhaltet nicht die Lieferung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge.
Der Auftraggeber/Käufer kann sich selbst um den Transport kümmern oder er kann von AUTOMOBI organisiert werden. Gegebenenfalls wird dies als gesonderter Posten in der Pro-forma-Rechnung aufgenommen.

2.5.  Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber/Käufer die Pro-forma-Rechnung ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat, indem er diese gemeinsam mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnet an AUTOMOBI zurücksendet (per Post oder digital).

3. FAKTURIERUNG UND ZAHLUNG 

3.1.  Nachdem der Vertrag gemäß Artikel 2.5 zustande gekommen ist, stellt AUTOMOBI die Rechnung aus. Diese wird gemeinsam mit den anderen Fahrzeugdokumenten an den Auftraggeber/Käufer übermittelt, außer im Fall anderslautender Absprachen zwischen den Parteien.

3.2.  Die Rechnungen sind am Gesellschaftssitz von AUTOMOBI in Euro zahlbar und müssen mittels Überweisung beglichen werden, gemäß den Angaben auf der (Pro-forma-) Rechnung.

3.3.  Da der Kauf der Fahrzeuge grundsätzlich stets mit der von AUTOMOBI organisierten und übernommenen Lieferung der Fahrzeuge einhergeht (siehe Artikel 2.4), wird das späteste Zahlungsdatum der (Pro-forma-) Rechnung von den Liefermöglichkeiten abhängig sein.
AUTOMOBI teilt dem Auftraggeber/Käufer mit, welche Möglichkeiten es gibt und welches Datum folglich als Fälligkeitsdatum gilt.
Wenn diesbezüglich zwischen den Parteien keine Vereinbarung getroffen wird und vorbehaltlich einer anderslautenden Bestimmung auf der (Pro-forma-) Rechnung selbst sind die Rechnungen von AUTOMOBI innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum fällig.

3.4.  Alle Beschwerden in Bezug auf Rechnungen müssen bei AUTOMOBI innerhalb von 8 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum in Form eines mit Begründung versehenen eingeschriebenen Briefes eingehen. Nach dieser Frist ist ein Einspruch jedenfalls unzulässig.

3.5.  Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitsdatum wird die Rechnungssumme von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung mit den Verzugszinsen erhöht, gemäß dem Gesetz vom 02.08.2002, mit einem Minimum von 12% pro Jahr. Darüber hinaus wird bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstag von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 10% der fälligen Summen fällig, mit einem Minimum von 250,00 Euro, unbeschadet des Rechts von AUTOMOBI, unter Nachweis eines eventuellen höheren erlittenen Schadens eine höhere Entschädigung zu fordern. Es sind gegebenenfalls auch Abstellgebühren fällig (siehe Artikel 4.3 und 4.4). 

3.6.  Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitsdatum (siehe Artikel 3.3): (1) hat AUTOMOBI das Recht, seine Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem der Auftraggeber/Käufer seine Zahlungspflichten erfüllt hat und (2) werden alle Zahlungsmodalitäten von Rechts wegen hinfällig (3), werden alle Rechnungen, selbst diejenigen, die noch nicht fällig sind, unverzüglich einklagbar und (4) werden alle Ermäßigungen ungültig.

3.7.  Jede Zahlung wird auf die älteste fällige Rechnung und zuerst auf die fälligen Zinsen und Kosten angerechnet.

4. LIEFERUNG 

4.1.  Die vom Auftraggeber/Käufer gekauften Waren werden grundsätzlich von AUTOMOBI geliefert (siehe Artikel 2.4), allerdings nur dann, wenn die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
Falls die Parteien vereinbaren, dass das Fahrzeug/die Fahrzeuge vom Auftraggeber/Käufer abgeholt wird/werden, ist dies ausschließlich nach der vollständigen Zahlung der Rechnung möglich.

4.2.  Die von AUTOMOBI angegebene Lieferfrist ist rein indikativ.

4.3.  Wenn AUTOMOBI für die Lieferung des verkauften Fahrzeugs / der verkauften Fahrzeuge
verantwortlich ist, wird im Vorhinein von AUTOMOBI mit dem Auftraggeber/Käufer besprochen, bis wann spätestens bezahlt werden muss (siehe Artikel 3.3), um so den Transport planen zu können. Wenn der Auftraggeber/Käufer nicht rechtzeitig bezahlt, kommt das geplante Transportdatum ins Gedränge. Als Entschädigung schuldet der Auftraggeber/Käufer eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 500 Euro pro Fahrzeug, zusätzlich zu den Nebensummen gemäß Artikel 3.5.

4.4.  Wenn der Auftraggeber/Käufer die Abholung des gekauften Fahrzeugs/der gekauften Fahrzeuge übernimmt, wird AUTOMOBI mitteilen, ab wann das Fahrzeug zur Verfügung steht. Der Auftraggeber/Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug/die Fahrzeuge nach der vollständigen Zahlung der Rechnung spätestens 10 Tage nach dieser Mitteilung von AUTOMOBI abzuholen. Wenn die Abholung nicht erfolgt, schuldet der Auftraggeber/Käufer ab dem 11. Tag eine Abstellgebühr von 1 Euro pro Tag pro Fahrzeug, zusätzlich zu den Nebensummen gemäß Artikel 3.5.

5. EIGENTUMSVORBEHALT 

5.1. Unter Abweichung von Artikel 1583 des belgischen Zivilgesetzbuches bleibt AUTOMOBI Eigentümer der Waren, bis der vollständige Preis (Hauptsumme, Kosten, Zinsen und/oder Schadenersatzpauschale, Abstellgebühr usw.) bezahlt ist. 

5.2.  Wenn der Auftraggeber/Käufer die Waren selbst abholen muss und dies unterlässt, erfolgt die Aufbewahrung der Waren auf Risiko und Kosten des Auftraggebers/Käufers.

5.3.  Die Dokumente, die nach der Lieferung der gekauften Waren zugesendet werden, werden von AUTOMOBI unverzüglich nach dem Zustandekommen des Vertrags bei den betreffenden Behörden angefordert. Wenn diese Dokumente jedoch von den betreffenden Behörden zu spät übermittelt werden, kann AUTOMOBI hierfür nicht zur Haftung gezogen werden. AUTOMOBI wird jedoch stets nach bestem Vermögen handeln, um die erforderlichen Dokumente rechtzeitig übertragen zu können.

6. HÖHERE GEWALT 

6.1.  Situationen höherer Gewalt sind alle Ereignisse, über die AUTOMOBI, seine Lieferanten, seine Angestellten (wie beispielsweise Spediteure) berechtigterweise keine Kontrolle haben. Unter anderem Streiks, Aussperrung, Lockdown, Transport- und Verteilungsunterbrechungen, Kriegshandlungen, Brand, Verordnungen oder Vorschriften der Regierung oder Behörden, unmögliche Bevorratung mit Erdgas und/oder anderen Treibstoffen oder Lieferungen, technisches Versagen von Maschinen oder Systemen, Personalmangel, extreme Witterungsbedingungen, Unfälle während des Transports usw., sowohl im In- als auch im Ausland, befreien AUTOMOBI für die Dauer der Behinderung und im Ausmaß ihrer Tragweite, von der Ausführung seiner Verpflichtungen.

6.2.  Höhere Gewalt verleiht dem Auftraggeber/Käufer keinen Anspruch auf Preisverminderung oder Schadenersatz, Auflösung des Vertrags oder Vertragsbruch.

6.3.  Die Parteien werden in einem solchen Fall alle angemessenen Anstrengungen erbringen, um die Ausführung des Vertrags möglichst rasch fortzusetzen oder in Angriff zu nehmen.

7. ANNULLIERUNG 

7.1.  Der Auftraggeber/Käufer kann eine Bestellung nur dann annullieren, wenn sich AUTOMOBI damit schriftlich einverstanden erklärt und unter der Voraussetzung der Zahlung einer Schadenersatzpauschale von 10% des vereinbarten Gesamtpreises, ohne Abzug eventuell bereits bezahlter Vorschüsse und unter Vorbehalt der Forderung eines höheren Schadenersatzes, falls AUTOMOBI einen höheren erlittenen tatsächlichen Schaden nachweist. Dies alles vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2.  Die vom Auftraggeber/Käufer bezahlten Vorschüsse bleiben jedenfalls durch AUTOMOBI erworben und werden nicht zurückbezahlt.

8. AUFLÖSUNG 

8.1.  Jede der Parteien kann den Vertrag mittels einer eingeschriebenen und mit einer Begründung versehenen Inverzugsetzung beenden, wenn die andere Partei ihre Pflichten gemäß diesem Vertrag nicht erfüllt und ihr Versäumnis nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Eingang der eingeschriebenen Inverzugsetzung berichtigt.

8.2.  Bei Konkurs, gerichtlicher Reorganisation, Liquidation oder offensichtlichem Unvermögen der anderen Partei kann jede der Parteien den Vertrag von Rechts wegen als aufgelöst betrachten.

8.3.  Keine der Parteien ist zur Zahlung einer Vertragsbruchentschädigung verpflichtet, wenn gemäß den Artikeln 8.1, 8.2, 8.3 beendet wird.

9. ALLGEMEINE HAFTUNG 

9.1.  AUTOMOBI verpflichtet sich, den Vertrag nach bestem Vermögen auszuführen, erteilt jedoch dem Auftraggeber/Käufer keine Garantien, sodass es sich bei allen vertragsgemäßen Verpflichtungen um eine Mittelverpflichtung handelt.

9.2.  Die Ursachen eines eventuellen Schadenersatzanspruchs müssen mittels eines ausführlich begründeten Einschreibens mitgeteilt werden, und zwar spätestens 8 Tage nach der Beendigung der Tat, die den Schaden verursacht haben soll, unter Androhung der Ungültigkeit.

9.3.  Wenn der Auftraggeber/Käufer eine Haftung gegenüber AUTOMOBI geltend macht, muss dieser in seinem Einschreiben eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen vorsehen, um AUTOMOBI zu ermöglichen, die unbestrittenen Mängel zu beheben und/oder den aus den Mängeln hervorgehenden Schaden einzuschränken oder zu beheben. Erst nach Ablauf dieser Frist kann eine Haftung geltend gemacht werden.

9.4.  Wenn AUTOMOBI seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, hat der Auftraggeber/Käufer das Recht, unter Vorbehalt des Nachweises der zurechenbaren Nichteinhaltung, eine Entschädigung für den direkten Schaden zu fordern, der die Folge einer mangelhaften Ausführung ist.

9.5.  Die Haftung von AUTOMOBI für Schäden an Dritten oder indirekte Schäden (z.B. Folgeschäden, Gewinnausfall, verminderter Geschäftswert, Schäden durch Betriebsstagnation, Schäden durch Nichteinhaltung von vereinbarten Liefer- und Ausführungsfristen) ist ausgeschlossen, außer im Fall von Betrug oder Vorsatz.

9.6.  Der Auftraggeber/Käufer verpflichtet sich, alle Daten, von denen AUTOMOBI angibt, dass diese notwendig sind oder von denen der Auftraggeber/Käufer berechtigterweise wissen muss, dass diese für den Vertrag (d.h. für dessen Zustandekommen / Ausführung) notwendig oder nützlich sind, rechtzeitig und korrekt zu übermitteln.
Der Auftraggeber/Käufer trägt das Risiko für Missverständnisse oder Fehler im Hinblick auf die Ausführung des Vertrags, wenn deren Ursache in Handlungen des Auftraggebers liegt, wie beispielsweise die nicht rechtzeitige oder nicht erfolgte Anlieferung vollständiger, ordnungsgemäßer und deutlicher Informationen / Daten.

9.7.  Jede Haftung von AUTOMOBI (vertraglich oder außervertraglich, direkt oder indirekt) beschränkt sich in jedem Fall auf maximal die Summe, die der Auftraggeber/Käufer gemäß Artikel 3.1 bezahlt hat, wobei sich AUTOMOBI das Recht vorbehält, die mangelhaften gelieferten Waren bzw. die ausgeführten Dienstleistungen kostenlos innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen zu ersetzen.

10. HAFTUNG GEBRAUCHTFAHRZEUGE 

10.1.  AUTOMOBI wird den Auftraggeber/Käufer über alle sichtbaren und ihm bekannten Mängel / Schäden zum Zeitpunkt des Verkaufs eines Fahrzeugs in Kenntnis setzen.

10.2.  Das Fahrzeug wird stets in dem Zustand verkauft und übertragen, in dem es sich befindet.

10.3.  Der Auftraggeber/Käufer akzeptiert das Fahrzeug mit all seinen sichtbaren und
verborgenen Mängeln.

11. GELTENDES RECHT, GERICHTSBARKEIT 

11.1.  Die Parteien vereinbaren, im Hinblick auf jede Streitsache in Bezug auf den Abschluss, die Gültigkeit, die Ausführung und/oder die Beendigung des vorliegenden Vertrags vor jedem Rechtsgang alle Mittel anzuwenden, um zu einer gütlichen Lösung zu gelangen.

11.2.  In Ermangelung einer gütlichen Lösung der oben genannten Streitsachen wird die Streitsache ausschließlich von den Gerichten des Gerichtsbezirks Herentals beigelegt, unbeschadet des Rechts von AUTOMOBI, vor die Gerichte am Gesellschaftssitz / Wohnsitz des Auftraggebers/Käufers zu laden.

11.3.  Alle Verträge zwischen AUTOMOBI und dem Auftraggeber/Käufer unterliegen dem belgischen Recht, mit Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

 

Herentalse steenweg 77A
2280 Grobbendonk
België

+32 (0)14 500 763
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